Eine erfolgreiche Umsetzung in ästhetischer, funktionaler und wirtschaftlicher Hinsicht ist für uns maßgeblich.

Tragwerksplanung aller Leistungsphasen nach HOAI (LP 1-6): Vom Tragwerksentwurf, über Konzept bis hin zur fertigen Statik und den Schal- und Bewehrungsplänen.

Bauüberwachung. Wir sind nachweisberechtigt nach NBVO für den Bereich Standsicherheit. Eine zusätzliche Prüfung der statischen Nachweise durch einen Prüfsachverständigen für Standsicherheit („Prüfstatiker“) kann bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1-3 somit entfallen.

Wir übernehmen regelmäßig die statisch-konstruktive Beurteilung von Bestandsgebäuden. Dabei beurteilen wir Schäden an Gebäuden (z.B. Rissmonitoring) und/oder entwickeln Sanierungskonzepte.

Wir sind Nachweisberechtigt für Standsicherheit gemäß § 2 Abs. 1 NBVO.

Bauen Sie mit uns. Wir freuen uns auf Sie.